Der schulbezogene Bericht zur personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung ist Ausgangsbasis für die von den Schulen zu treffenden Schutzmaßnahmen. Die Befragungsergebnisse liefern Anhaltspunkte, in welchen Bereichen Maßnahmen am sinnvollsten sein könnten. Viele der Skalen des Fragebogens beinhalten bereits Hinweise wie eine optimal gestaltete Arbeit aussehen könnte. Bei der Auswahl von Maßnahmen empfiehlt sich, Gesichtspunkte wie erwarteter Nutzen, Aufwand, Machbarkeit, Akzeptanz und verfügbare Ressourcen zu berücksichtigen.
Eine Hilfestellung bei der Auswahl bietet eine vom Kultusministerium erstellte Übersicht mit Beispielen für mögliche
Maßnahmen.
Als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das zum Umgang mit Belastungen im Lehrerberuf zur Verfügung stehende
Angebot an pädagogisch-psychologisch orientierter Lehrerfortbildung in Betracht zu ziehen.
Die Erfassung und Bewertung psychomentaler und psychosozialer Belastungen bei Lehrkräften ist nicht allein auf die
Gefährdungsbeurteilung beschränkt. Auch bei der primär der Qualitätsentwicklung dienenden Selbstevaluation von Schulen
können, z. B. im Zusammenhang mit dem Qualitätsbereich II (Professionalität der Lehrkräfte), Aspekte des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes einbezogen werden. Schritte der Qualitätsentwicklung können somit auch Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sein.
Weitere Anregungen für Maßnahmen zur Verminderung psychischer Belastungen bei Lehrkräften finden Sie auch im
Untermenüpunkt Archiv.
Beispiele für mögliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte (PDF-Datei 101 KB)