Navigation überspringen

Arbeitsplatzbezogen - Handlungshilfen

Der Aufbau der Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in vier Ebenen:

Erste Ebene:
Allgemeine Informationen zur Durchführung von arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen an Schulen. In dieser Ebene wird das grundsätzliche Vorgehen sowie der Umgang mit den Handlungshilfen beschrieben.

Zweite Ebene:
Handlungshilfen zu speziellen Bereichen der Arbeitsschutzorganisation im
inneren Schulbereich,  z. B. Sicherheitsorganisation, Brandschutz und
Erste Hilfe.

Dritte Ebene:
Zu den Fragen der Handlungshilfen werden hier Detailinformationen
hinterlegt.
 
Vierte Ebene:
 
In dieser Ebene werden Links, Musterformulare oder Präsentationen als Arbeitshilfen hinterlegt.

Handlungshilfen des Kultusministeriums in Kooperation mit der Unfallkasse Baden-Württemberg:

Handlungshilfe: A1 Sicherheitsorganisation

Handlungshilfe: A2 Brandschutz

Handlungshilfe: A3 Erste Hilfe

Handlungshilfe: A4 Gefahrstoffmanagement

Handlungshilfe der Unfallkasse Baden-Württemberg:

Zur Unterstützung der Schulen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung dieser Vorgaben werden im Auftrag des Kultusministeriums durch die "Arbeitsgruppe Sicherheit - Berufliche Schulen" Mustermaterialien zur Beurteilung und Dokumentation von Gefährdungen in schulischen Werkstätten und Fachräumen beruflicher Schulen erstellt. In der Arbeitsgruppe sind das Kultusministerium, die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) vertreten. Die Auswahl der Mustermaterialien für Schulen erfolgt in Abstimmung mit der UKBW mit Blick auf Unfallhäufigkeit und Unfallfolgen. Die bereits veröffentlichten Muster stehen im Downloadbereich von UKBW-infoAS zur Verfügung.


Weitere interaktive Handlungshilfen sind in Vorbereitung und werden Ihnen nach Fertigstellung als Download zur Verfügung stehen:

Handlungshilfe: A5 Biostoffmanagement

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.