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Arbeitsplatzbezogen

Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung beschäftigt sich inhaltlich mit sicherheitstechnischen Fragen des vorwiegend inneren Schulbereiches, z. B. der schulinternen Sicherheitsorganisation.

 

Verfahren der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung

 

Zur Unterstützung der Schulleitungen bei der Durchführung der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung werden z. Z. gemeinsam von der Leitstelle Betriebsärztlicher Dienst und der Unfallkasse Baden-Württemberg Handlungshilfen erarbeitet. Die Handlungshilfen werden kommentiert und so aufbereitet, dass die zu beantwortenden einzelnen Fragen in der Regel ohne externe Unterstützung von der Schulleitung abgearbeitet werden können.

 

Die ersten vier Handlungshilfen "Sicherheitsorganisation", "Brandschutz" , "Erste Hilfe" und "Gefahrstoffmanagement" können unter Handlungshilfen heruntergeladen werden.

 

Zur Einweisung der Schulleitungen in die Handhabung der Handlungshilfen werden von der Unfallkasse in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium Fortbildungen angeboten. Hierzu werden die Schulleitungen gezielt durch die Regierungspräsidien eingeladen.

 

Innerhalb der sicherheitstechnischen Betreuung werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD) die Schulen und Schulkindergärten bei der Durchführung der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung sukzessive unterstützen.

 

Darüber hinaus werden die Sicherheitsbeauftragten des inneren Schulbereichs durch die von der Unfallkasse Baden-Württemberg geschulten Multiplikatoren in die Handhabung der Handlungshilfen eingewiesen.


Mit der flächendeckenden Umsetzung des Verfahrens zur arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung wurde im Jahr 2008 begonnen.



7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

Handlungshilfen

Maßnahmen

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