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Rechtsgrundlagen

Das Arbeitsschutzrecht, so wie wir es heute kennen, wird im Wesentlichen durch Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft beeinflusst. Es ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern vielmehr eine Querschnittsmaterie. Dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz sind neben den Gesetzen und Verordnungen, deren Zweck ausschließlich darin besteht, die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und bei der Arbeit zu schützen (Arbeitsschutz im engeren Sinne), auch die Vorschriften zuzuordnen, bei denen der Schutz der Beschäftigten nur einer von mehreren gleichrangigen Schutzzielen ist (Arbeitsschutz im weiteren Sinne).

Soweit es z. B. um sicherheitstechnische Beschaffenheitsanforderungen an Produkte oder Arbeitsmittel geht, schützen die Regelungen über die Produktsicherheit nicht nur die Beschäftigten, sondern auch den Verbraucher. In die Vorschriften über den Umgang mit gefährlichen Stoffen ist der Umweltschutz einbezogen.

Ergänzt wird das staatliche Arbeitsschutzrecht durch die Arbeitsschutzvorschriften der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften im Bereich der Privatwirtschaft, Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände im Bereich des öffentlichen Dienstes).

Aus der nachfolgenden Abbildung können Sie die Gliederung der Arbeitsschutzvorschriften ersehen.


Grafik: Gliederung der Vorschriften im Arbeitsschutz

Gliederung der Vorschriften im Arbeitsschutz  

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