Informationen und Anregungen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf
der Seite 7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung, insbesondere Schritte 3 bis
6.
Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unter Zuhilfenahme der Handlungshilfen für den inneren Schulbereich werden
mögliche Gefährdungen und Belastungen für Lehrkräfte ermittelt. Nach Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen
ist von der Leitung der Einrichtung zu prüfen, ob das vorhandene Risiko akzeptabel oder die vorhandenen Maßnahmen ausreichend
sind.
Hilfe zur Risikoabschätzung und zur Entscheidung über durchzuführende Maßnahmen bieten die auf der dritten Ebene der
Handlungshilfen hinterlegten Informationen.
Die zur Verringerung der Risiken notwendigen Maßnahmen können nach dem im Arbeitsschutz üblichen "TOP"-Schema
erfolgen:
T = Technische/Bauliche Maßnahmen zur Verringerung der Risiken, z. B. Brandschutztüren, Abzüge,
Rauchmelder, Geländer, Bauakustik,
O = Organisatorische Maßnahmen, z. B. Alarmübung, Unterweisung, Erstellen von Flucht- und
Rettungsplänen,
P = Persönliche Maßnahmen, z. B. Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung, Vermeidung
von Brandlasten.
Wesentlich ist, dass die Maßnahmen sowohl den inneren als auch den äußeren Schulbereich berühren können.
Es wird empfohlen, dass Schulleitungen sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Umsetzung der Maßnahmen des
Arbeitsschutzes einbinden als auch mit dem Sachkostenträger erforderliche Maßnahmen im äußeren Schulbereich
abstimmen.