Die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte bedeutsamsten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sind das Arbeitsschutzgesetz und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, z. B. Lastenhandhabungsverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung und Gefahrstoffverordnung. Diese Vorschriften gelten für alle Lehrkräfte.
Die Anwendung der nach § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassenen Rechtsverordnungen auf Beamtinnen und Beamte des Landes ergibt sich aus
§ 49 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit und den Arbeitsschutz
der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO).
Für den Arbeitsschutz ebenfalls von Bedeutung ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Danach ist in den Verwaltungen und Betrieben des
Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein den
Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Ebenso wie in der Privatwirtschaft werden auch im öffentlichen Dienst die vom Arbeitgeber zur Erfüllung des Gesetzes zu treffenden Maßnahmen durch Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Die insoweit einschlägige Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist jedoch nur auf die nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter und zur Berufsausbildung Beschäftige) und damit auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis anzuwenden.
Für Beamte und Beamtinnen hat der Dienstherr entsprechend der Verpflichtung aus § 16 Arbeitssicherheitsgesetz eine
gleichwertige Regelung zu treffen. Durch Beschluss des baden-württembergischen Ministerrats vom 12.04.1999 erfolgt die
arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Anlehnung an die für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes geltende Unfallverhütungsvorschrift.
Eine nach Sachgebieten geordnete Zusammenstellung von Gesetzen und Verordnungen sowie von Verwaltungsvorschriften, Technischen Regeln usw.
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