Die Zweiteilung der Verantwortlichkeit im Schulbereich in den so genannten äußeren und inneren Schulbereich hat einen direkten
Einfluss auf die präventiven unternehmerischen Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Im inneren Schulbereich liegt es in der Verantwortung des Landes als Schulhoheitsträger (Kultusministerium, obere und untere
Schulaufsichtsbehörde, Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte), einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren bzw. zu
gewährleisten. Letztlich obliegt es der Schulleitung z. B.:
- Ursachen für Schülerinnenunfälle und Schülerunfälle zu ermitteln und Maßnahmen zu deren Vermeidung zu ergreifen,
- Mängel am Schulgebäude oder schulischen Einrichtungen unverzüglich dem Sachkostenträger anzuzeigen und auf schnelle Beseitigung hinzuwirken,
- durch schulinterne, organisatorische Maßnahmen und Regelungen den Sicherheitsstatus der Schule zu fördern und zu verbessern,
- eine wirksame Erste Hilfe zu organisieren,
- Lehrkräfte, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler in Sicherheitsfragen zu unterweisen bzw. zu sicherheitsgerechtem Verhalten anzuhalten.
Im äußeren Schulbereich liegt die Verantwortung beim Sachkostenträger der Schule. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass durch sichere Gestaltung, Unterhaltung und Wartung der Baulichkeiten, Einrichtungen und Geräte Unfälle und Gefährdungen vermieden werden.