Die Verwaltungsvorschrift zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen und Schulkindergärten sieht die Benennung einer Person bei allen Schulaufsichtsbehörden vor, die den verschiedenen mit dem Arbeitsschutz befassten Stellen als Ansprechpartner für den Arbeitsschutz zur Verfügung steht. Schulen und deren Sicherheitsbeauftragte, Personalvertretungen aber auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und kommunale Schulträger können sich daher für allgemeine Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an die Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner wenden.
Den konkreten Aufgabenbereich der Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für den Arbeitsschutz legen die Schulaufsichtsbehörden
jeweils für ihren Bereich fest. In der Regel nehmen die Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner als Beauftragte des Arbeitgebers an den
Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.
Die Adressen der zuständigen Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für den Arbeitsschutz finden Sie im Intranet-Mitarbeiterportal
der Kultusverwaltung Baden-Württemberg unter "Personal / Arbeits- und Gesundheitsschutz / Arbeitsschutz im Schulbereich /
Allgemeine Informationen".