Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Führungsaufgabe
Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte sind die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortlich. Die
Verantwortung der Schulträger für Bau und Ausstattung der Schulen wird hiervon nicht berührt.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind insbesondere verpflichtet:
- die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Hinblick auf eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit zu beurteilen und gegebenenfalls erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen,
- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren,
- Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der in der Schule anwesenden Personen erforderlich sind,
- die Lehrkräfte über bestehende Gefährdungen und über getroffene und einzuhaltende Arbeitsschutzmaßnahmen zu informieren.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter können ihnen obliegende Aufgaben, z. B. die Durchführung der arbeitsplatzbezogenen
Gefährdungsbeurteilung oder die Unterweisung der Kolleginnen und Kollegen, schriftlich auf Lehrkräfte übertragen. Die
Führungsverantwortung verbleibt bei den Schulleiterinnen und Schulleitern.
Im Rahmen der Aufsicht achten die Schulaufsichtsbehörden auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften an den Schulen und benennen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Arbeitsschutz, die den verschiedenen am Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligten
für allgemeine Informationen zur Verfügung stehen.
Verantwortlichkeit der Lehrkräfte
Lehrkräfte sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Betroffene Personen sind neben Kolleginnen und Kollegen auch Schülerinnen und Schüler.
Leitstelle Betriebsärztlicher Dienst
Aufgrund der Komplexität des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrkräfte sowie der großen Anzahl öffentlicher Schulen hat das Kultusministerium im Jahr 2000 eine Leitstelle "Betriebsärztlicher Dienst der Kultusverwaltung" eingerichtet. Die zunächst beim ehemaligen Oberschulamt Stuttgart angesiedelte Leitstelle wurde am 01.04.2003 dem Kultusministerium zugeordnet und in "Leitstelle Betriebsärztlicher Dienst" umbenannt.
Aufgaben der Leitstelle sind insbesondere:
- die konzeptionellen Arbeiten zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrkräfte,
- die Bearbeitung übergreifender Aufgaben nach den §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz,
- die Steuerung, Koordination und Fortbildung des vom Land mit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrkräfte beauftragten überbetrieblichen Dienstes.
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Teil der Arbeitsschutzorganisation
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten die Schulleitung und die Lehrkräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an den Schulen obliegt dem Land.
Sicherheitsbeauftragte
Für die Präventionsarbeit und die Sicherheitsförderung in der Schule werden von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter gemäß § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung der Personalvertretung, der Beauftragten für Chancengleichheit und der Vertrauensperson der Schwerbehinderten benannt. Die Verantwortung der Schulträger, Sicherheitsbeauftragte für deren Zuständigkeitsbereich zu bestellen, bleibt hiervon unberührt.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen und beraten die Schulleiterinnen und Schulleiter bei ihren Aufgaben. An Besichtigungen, Begehungen, Unfalluntersuchungen sollen sie beteiligt werden bzw. es sind ihnen auf Verlangen Ergebnisse der Besichtigungen, Begehungen und Unfalluntersuchungen zur Kenntnis zu geben. Darüber hinaus wirken sie in freiwilligen Arbeitskreisen mit.
Sie haben keine Verpflichtung zu organisatorischen oder anderen Tätigkeiten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz und tragen in diesem Bereich im Gegensatz zu den Funktionsträgern keine Verantwortung.
Gegenüber den Lehrkräften einer Schule haben sie keine Weisungsbefugnis. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unterstützt die Sicherheitsbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Zur Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten wurde von den Abteilungen 7 der Regierungspräsidien und der Unfallkasse Baden-Württemberg ein Multiplikatorensystem entwickelt. Die Multiplikatoren für Sicherheitserziehung an den Schulen führen dezentrale Fortbildungsveranstaltungen für Sicherheitsbeauftragte des inneren Schulbereichs durch. Die Termine werden von den Abteilungen 7 der Regierungspräsidien ausgeschrieben.
Zusammenarbeit im Arbeitsschutz
Das Arbeitssicherheitsgesetz institutionalisiert die Zusammenarbeit der für den Arbeitsschutz Verantwortlichen, Beratenden und Unterstützenden in Form des Arbeitsschutzausschusses. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten. In der Landesverwaltung ist die Bildung von Arbeitsschutzausschüssen im Gegensatz zur Privatwirtschaft nicht zwingend vorgeschrieben.
Gleichwohl sind bei den Staatlichen Schulämtern, bei den Regierungspräsidien und beim Kultusministerium
Arbeitsschutzausschüsse für den Schulbereich eingerichtet. Auf Ebene der Regierungspräsidien und beim Kultusministerium sind
die Arbeitsschutzausschüsse entsprechend der vorhandenen Aufteilung der Personalvertretung für den Bereich der Grund-, Haupt-,
Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der Gymnasien und der Beruflichen Schulen
getrennt gebildet.
An den Schulen kann zur Beratung von Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein Arbeitskreis für Arbeitsschutz eingerichtet
werden. Des Weiteren können Lehrkräfte in projektbezogenen Gesundheitszirkeln konkret umzusetzende Maßnahmen im Sinne einer
gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung für ihre Schule entwickeln.
Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Arbeitskreises für Arbeitsschutz und des Gesundheitszirkels ergeben sich aus dem
Rahmenkonzept zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und Schulkindergärten in
Baden-Württemberg.