Unter Gefährdungsbeurteilung versteht man die
- systematische und umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie die
- Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Die Beurteilung des Arbeitsplatzes ist nach Art der Tätigkeiten der Beschäftigten vorzunehmen. Bei gleichartigen
Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
Im Fokus der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung liegen z.B.
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
- vorhandene Anlagen, Geräte und Maschinen,
- chemische, physikalische und biologische Einwirkungen auf die Beschäftigten,
- verwendete Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe,
- erforderliche Qualifikationen der Beschäftigten,
- notwendige Unterweisungen.
Die personenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen befassen sich vorrangig mit potentiellen psychischen Belastungen und Beanspruchungen
von Lehrerinnen und Lehrern.
Für den Arbeitgeber bieten Gefährdungsbeurteilungen die Möglichkeit, Gefahren oder Gefährdungen bereits im Vorfeld des
Entstehens zu erkennen. Hierdurch können Unfälle verhindert, Belastungen vermieden, Arbeitsbedingungen verbessert und somit die
Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden.
Sinnvoll und richtig eingesetzt, können Gefährdungsbeurteilungen dazu beitragen, Ausfallzeiten von Beschäftigten,
berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder zu
vermeiden.