Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Schülerinnen und Schüler in
allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Kindergartenkinder und angestellte Lehrkräfte des Landes Baden-Württemberg sind
Versicherte der UKBW. Den Versicherten stehen umfassende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu – von der speziellen
Heilbehandlung und Rehabilitation bis zur Berufshilfe und gegebenenfalls lebenslangen Rente.
Im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung hat die Unfallkasse Baden-Württemberg auf Grundlage des Sozialgesetzbuches
VII die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Schulunfällen und Schulwegeunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe in den Schulen zu überwachen und die Unternehmer und
Versicherten zu beraten. Ein wichtiger Grundsatz hierbei lautet: „Prävention vor Rehabilitation“.
Im Bereich der Prävention an Schulen legt die Unfallkasse Baden-Württemberg besonderen Wert auf die Beratung. Den
Sachkostenträgern und Schulhoheitsträgern sowie auch den Schulleitungen, Lehrkräften und Versicherten bietet die UKBW die
Möglichkeit zur kostenlosen Beratung und Unterstützung durch speziell qualifizierte Aufsichtspersonen.
Die Beratung und Unterstützung umfasst u.a.
- Beratung bei Neu- und Umbau von Schulen, Schulhöfen, Schulsporthallen und Schulsportanlagen, der Ausstattung mit Fachräumen/Werkstätten oder der Anschaffung von Maschinen,
- Besichtigung von schulischen Gebäuden und Anlagen, Einrichtungen und Maschinen, Bereitstellung von Handlungshilfen und Handreichungen für Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler,
- Fortbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern, sicherheitsbeauftragten Lehrkräften im Bereich der Sicherheitserziehung, des Gesundheitsschutzes und der Ersten Hilfe,
- Beratung im Bereich der Arbeitsschutzorganisation.
Leiter Kompetenzteam Bildungswesen
Regionale
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